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Fakultätsrat (FR)

Der Fakultätsrat ist das höchste Entscheidungsgremium der Fakultät. Er setzt sich aus Professoren, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern und je zwei gewählten Studenten beider Departments (also Chemie und Pharmazie) zusammen, die alle volles Stimmrecht besitzen. Vorsitzender ist der Dekan unserer Fakultät. Viele Vorschläge, über die ein Beschluss gefasst wird, sind das Ergebnis von weiteren Ausschüssen und Kommissionen, die der Fakultätsrat einsetzt.

Zu den Aufgaben des Fakultätsrat gehören:

  • die Verabschiedung des Haushaltes: Mittelverteilung an die einzelnen Institute
  • Personalangelegenheiten (z.B. Beschluss über Berufungsvorschlag der Berufungskommission)
  • Bewilligung von Forschungssemestern
  • Wahl von Ausschussmitgliedern (z.B. Magisterprüfungsausschuss, Promotionsausschuss usw.)
  • Einsetzung von Berufungskommissionen
  • Habilitationsverfahren
  • Umsetzung des Hochschulgesetzes am Fachbereich
  • Beratung über die Zielvereinbarungen, die den Fachbereich betreffen

 

Die aktuellen studentischen Vertreterinnen in Fakultätsrat sind Robert Schiller und Alexander Nesmasznyj. 


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